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Hausordnung
niemanden belästigt, gefährdet oder verletzt. • Die gesamte Ausstattung der Schule und des Hortes ist vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Zerstörung ist Schadensersatz durch den Schüler bzw. dessen Eltern zu leisten. • Im Schulhaus...
Hausordnung
niemanden belästigt, gefährdet oder verletzt. • Die gesamte Ausstattung der Schule und des Hortes ist vor Beschädigung und Verschmutzung zu schützen. Bei mutwilliger oder fahrlässiger Zerstörung ist Schadensersatz durch den Schüler bzw. dessen Eltern zu leisten. • Im Schulhaus verhalten...
